Donnerstag, 4. August 2011

Tierschutz


Tierschutz


„Schützt die Tiere!“ Die Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost von 1981 zeigt ein Bläßhuhn-Küken
Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des
 Menschen bezeichnet, die darauf abzielen,
 Tieren individuell ein artgerechtes Leben ohne
 Zufügung von unnötigen Leiden,
 Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.
 Der Tierschutz zielt auf das einzelne Tier 
und seine Unversehrtheit. Im Unterschied zu 
den Vertretern sogenannter Tierrechte
die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren
 durch den Menschen ablehnen und Tiere 
und Menschen tendenziell gleichstellen, liegt im 
Tierschutz und den zugehörigen
 rechtlichen Regelungen im Tierschutzrecht der
 Schwerpunkt auf der sach- und
 artgerechten Haltung und Nutzung von Tieren
 durch den Menschen bzw. auf dem
 sach- und artgerechten Umgang mit Tieren.
 Aufgrund der unterschiedlichen
 Nutzungsweise begrenzt sich die Tierschutz
bewegung zumeist auf regional
 den Menschen vertraute und sympathische 
Wirbel- und Säugetiere.

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